ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
KATHARINA MESSALL GmbH (kurz Auftragnehmer/in)
Strukturentwicklung und Prozessbegleitung
1) VERTRAGSGESTALTUNG
1.1) Auftraggeber/in und Auftragnehmer/in schließen über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen einen schriftlichen (E-Mail ausreichend) Vertrag. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages haben gleichfalls schriftlich zu erfolgen.
1.2) Ergänzend zum Vertrag einschließlich etwaiger Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages gelten die vorliegenden AGB, die dem Vertrag beigefügt werden. Dies gilt auch, wenn der Vertragsabschluss sowie Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages per E-Mail erfolgt.
1.3) Die vorliegenden AGB des Auftragnehmers haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2) LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS
2.1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
2.2) Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.
3) LAUFZEIT, HONORARE UND KOSTEN
3.1) Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer jederzeit unter Fristwahrung von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende kündbar. Eine jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3.2) Das erste Kontaktgespräch mit dem Auftragnehmer ist unentgeltlich.
3.3) Für die Dienstleistungen des Auftragnehmers wird vorab ein Honorar vereinbart.
3.4) Für Leistungen des Auftragnehmers, die auf Wunsch des Auftraggebers an Samstagen erfolgen, wird ein Zuschlag von 25 %, an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von 50 % auf das vereinbarte Honorar berechnet.
3.5) Die Übernahme von Reisekosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber werden in den Verträgen vereinbart. Etwaige Auslagen sind dem Auftragnehmer zu erstatten. In diesem Fall erfolgt eine vorherige Absprache mit dem Auftraggeber mindestens per E-Mail.
3.6) Alle Honorare sind Nettohonorare und werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer rechnet seine Leistungen monatlich gegenüber dem Auftraggeber ab, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber erhält mit Rechnungsstellung einen Leistungsnachweis. Das in Rechnung gestellte Honorar ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.7) Bei der Beauftragung ist vorab eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars zur Zahlung fällig, soweit keine anderslautende Absprache getroffen wurde..
3.8) Wird eine beauftragte Leistung vom Auftraggeber storniert, so hat der Auftraggeber die bis zur Stornierung bereits vom Auftragnehmer erbrachte Leistung zu honorieren und alle sonstigen Kosten zu erstatten, die ihm nachweislich entstanden sind. Etwaig geleistete Anzahlungen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer verrechnet.
3.9) Der Auftraggeber darf seine Leistung nur zurückbehalten, sofern sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche werden vom Auftragnehmer nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.
4) SICHERUNG DER LEISTUNGEN
4.1) Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von ihm erstellten Werken (Strukturen, Übersichten, Arbeitshilfen etc.) an. Dem Auftraggeber wird ein ausschließliches und unbegrenztes Nutzungsrecht an den Werken eingeräumt. Eine Weitergabe dieser Werke durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
4.2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor und während der Beauftragung laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Soweit erforderlich, wird eine oder mehrere verantwortliche Kontaktperson/en vom Auftraggeber benannt, die empfangsberechtigt hinsichtlich der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen ist/sind.
4.3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, und zwar unbefristet über den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages hinaus.
4.4) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dem Vertrag nebst seinen Änderungen und/oder Ergänzungen Stillschweigen zu bewahren, und zwar unbefristet über den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages hinaus.
5) SORGFALTSPFLICHT, HAFTUNG UND RECHTLICHE TRAGWEITE
5.1) Jede Vertragspartei ist allein für ihre Handlungen oder Unterlassungen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag nebst seinen Änderungen und/oder Ergänzungen vornimmt, verantwortlich.
5.2) Der Auftragnehmer führt seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen aus. Er steht dafür ein, dass er seine Verpflichtungen nach diesem Vertrag mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringt. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges verantwortlich.
5.3) Der Auftragnehmer erbringt ausdrücklich keine steuerlichen und/oder rechtlichen Beratungsleistungen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes bzw. des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
6) DATENSCHUTZ
6.1) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, soweit es zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber notwendig ist, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erlangten Daten erheben, verarbeiten und nutzen darf. Der Auftragnehmer darf diese Daten jedoch nur zum Zwecke der Durchführung des Vertrages mit dem Auftraggeber nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
6.2) Diese Regelung betrifft auch die personenbezogenen Daten etwaiger Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages.
7) VERJÄHRUNG
7.1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.
8) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
8.1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB des Auftragnehmers unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
8.2) Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.3) Erfüllungsort des Auftragnehmers ist Hamburg.
8.4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt ebenfalls, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt.
Stand: 01.05.2024